(Strafverfahren wegen Umsatzsteuerhinterziehung: Abgrenzung von Tatvollendung und Versuch; notwendige tatrichterliche Feststellungen zum Eintritt des Verkürzungserfolges)
Strafverfahren wegen schweren Bandendiebstahls und Brandstiftung: Tatbegehung außerhalb der Bandenabrede; Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot bei der Strafzumessung