Bedürfnis für die Erteilung eines Waffenscheines wegen erhöhter Gefährdungslage im Sinne des § 19 Abs. 1 Nr. 1 WaffG als Händler „hochpreisiger“ Fahrzeuge im Barverkauf
Bedürfnis für die Erteilung eines Waffenscheines wegen erhöhter Gefährdungslage im Sinne des § 19 Abs. 1 Nr. 1 WaffG als Händler „hochpreisiger“ Fahrzeuge im Barverkauf
Degradierung wegen einer Vielzahl nach Art und Schwere vergleichsweise weniger schwerwiegender Dienstpflichtverletzungen und gravierender Persönlichkeitsdefizite