Dublin-Verfahren, Zielstaat Italien, Ehemann als Familienangehöriger, der internationalen Schutz beantragt hat, Keine Trennung der Familie wegen getrennter Verbescheidung durch das Bundesamt
Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft, Homosexualität in der Russischen, Föderation, fehlende Glaubhaftigkeit des Vorbringens zur angeblich individuell erlittenen, Verfolgung, keine Gruppenverfolgung wegen der sexuellen Orientierung, kein asylrechtlicher Schutz für Familienangehörige ohne anerkannte oder registrierte Ehe oder Lebenspartnerschaft im Verfolgerstaat