Bestimmungen des GenTG (F: 05.04.2008) über die Begriffsbestimmungen „gentechnisch veränderter Organismus“ und „Inverkehrbringen“ (§ 3 Nr 3 u 6 GenTG), über das Standortregister (§ 16a GenTG), über den Umgang mit in Verkehr gebrachten Produkten (§ 16b GenTG)und über die Ansprüche bei Nutzungsbeeinträchtigungen (§ 36a GenTG) mit dem GG vereinbar – umfassende Zuständigkeit des Gesetzgebers zur Regelung des Rechts der Gentechnik aus Art 74 Abs 1 Nr 26 Alt 2 GG – Auftrag zum Schutz der natürliche Lebensgrundlagen – Eignung des Standortregisters, Transparenz herzustellen und die Koexistenz konventioneller, ökologischer und gentechnisch unterstützter Produktionsmethoden sowie die gesellschaftliche Befriedung zu fördern – das private Nachbarrrecht ergänzender Ausgleich widerstreitender Interessen in Fällen, in denen durch den Einsatz von Gentechnik Nutzungsbeeinträchtigung entstehen
Ermessen der Wasserbehörde: Festsetzung eines Wasserschutzgebietes; räumliche Abgrenzung; Einbeziehung von Grundstücken; andere Schutzmaßnahmen; Verhältnismäßigkeit
Nichtannahme einer mangels hinreichender Substantiierung unzulässigen Verfassungsbeschwerde: unzureichende Darlegung, dass die Generalklausel des § 3 UWG neben den Sondertatbeständen des Wettbewerbs- und des Markenrechts anwendbar sei – Grenzen des von Art 12 GG vermittelten Schutzes der Teilnahme am Wettbewerb – hier: marken- bzw wettbewerbsrechtliche Ansprüche der FIFA bzgl Markenzeichen, die auf Fußballweltmeisterschaften Bezug nehmen
Nichtannahmebeschluss: Strafrechtliche Verurteilung eines Strafverteidigers wegen Beleidigung aufgrund beschlagnahmter und verwerteter Verteidigerpost verletzt vorliegend keine Grundrechte, insbesondere nicht die Berufsausübungsfreiheit des Anwalts
Markenbeschwerdeverfahren – „FickShui (Wort-Bild-Marke)“ – Schutz durch Markeneintragung unterliegt keinen engeren Grenzen als der nicht eingetragener Kennzeichen – zum Eintragungshindernis nach § 8 Abs. 2 Nr. 5 MarkenG – allgemeines Verbot muss alle Verwendungsformen einer Marke umfassen – keine Anstößigkeit oder Diskriminierung – „Feng-Shui“ ist ein kommerzialisierter Begriff – Prüfung, ob Marke dem guten Geschmack entspricht, ist nicht Gegenstand des Eintragungsverfahrens