Stattgebender Kammerbeschluss: Zu den Anforderungen des Art 19 Abs 4 S 1 iVm Art 2 Abs 2 S 1, S 2 GG an die gerichtliche Beurteilung der Aufnahmebedingungen im Zielstaat einer Abschiebung als unmenschliche und entwürdigende Behandlung iSv § 60 Abs 5 AufenthG 2004 iVm Art 3 MRK – hier: Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines bereits in Griechenland anerkannt schutzberechtigten Asylsuchenden gegen die Abschiebung nach Griechenland – Gegenstandswertfestsetzung