Drittstaatenverfahren: Erfolgreiche Klage gegen die Ablehnung des Asylantrages als unzulässig und die Abschiebungsandrohung nach Griechenland, wo internationaler Schutz gewährt wurde
Asylrecht, Folgeverfahren, Änderung der Sachlage zugunsten des Betroffenen, im Drittstaat anerkannt Schutzberechtigte (Italien), Familiengründung in Deutschland, Rückkehrbetrachtung
Klage gegen Ablehnung des Asylantrages als unzulässig nach § 29 Abs. 1 Nr. 2 AsylG (wegen bestehendem Schutzstatus in Griechenland), Aufhebung der Unzulässigkeitsentscheidung, da auch bei einem alleinstehenden, gesunden Mann die Gefahr einer gegen Art. 4 GRC bzw. Art. 3 EMRK verstoßenden Behandlung droht., Dieser könnte mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit unabhängig von seinem Willen und seiner persönlichen Entscheidungen in Griechenland in eine Situation extremer materieller Not geraten, wodurch er seine elementarsten Bedürfnisse („Bett, Brot, Seife“) für einen längeren Zeitraum nicht befriedigen könnte