Erfolgreiche Anfechtungsklagen, (Alleinige) Statthaftigkeit der Anfechtungsklage gegen Bescheide nach § 29 Abs. 1 Nr. 2 AsylG,, Lage in Griechenland für anerkannte Schutzberechtigte (hier: Vater, Mutter, 2-jähriges Kind), beachtliche Wahrscheinlichkeit einer erniedrigenden und unmenschlichen Behandlung im Sinne des Art. 4 GRCh und Art. 3 EMRK bei einer Rückkehr nach Griechenland, keine (isoliertes) Aufrechterhalten der Feststellung des Bundesamtes, in der Abschiebungsandrohung nach §§ 35, 38 AsylG, dass in den Herkunftsstaat nicht abgeschoben werden kann
Zuständigkeit Griechenlands nach Art. 18 Abs. 1 Buchst. b) i.V.m. Art. 23 Dublin III-VO für Klägerin, die eine Eheschließung im Heimatland mit einem in Deutschland anerkanntem Landsmann geltend macht, Kein Berufen auf Art. 9 Dublin III-VO im Wiederaufnahmeverfahren nach Rechtsprechung des EuGH, U.v. 2.4.2019 – C-582/17, C-583/171, Familienasyl und § 29 Abs. 1 Nr. 1a AsylG, Lage für weibliche Asylbewerber in Griechenland