Patenteinspruchsbeschwerdeverfahren – “Pendellager” – zur Frage der Schutzbereichserweiterung durch eine geänderte Auslegung eines Merkmals im Patentanspruch aufgrund der Streichung einer Beschreibungspassage in den Beschreibungsunterlagen
Nichtannahmebeschluss: Zur Auslegung des Merkmals der Eignung einer Äußerung zur Störung des öffentlichen Friedens iSd § 130 Abs 3 StGB im Lichte der Meinungsäußerungsfreiheit (Art 5 Abs 1 S 1 GG) – Leugnung nationalsozialistischer Verbrechen (§ 130 Abs 3 Alt 2 StGB) indiziert tatbestandsmäßige Eignung zur Störung des öffentlichen Friedens – keine Verletzung der Meinungsfreiheit durch Verurteilung gem § 130 Abs 3 Alt 2 StGB wegen Leugnung des nationalsozialistischen Völkermords