Nichtannahmebeschluss: Verfassungsgerichtliche Nachprüfung der Verletzung gesetzgeberischer Schutzpflichten auf Evidenzkontrolle beschränkt – hier: Schutzpflicht des Gesetzgebers bzgl Ansprüchen Versicherter auf Überschussbeteiligung bei Lebensversicherungsverträgen und Erfordernis der effektiven Durchsetzung dieses Rechts (BVerfGE 114, 73) – Rüge einer Verletzung gesetzgeberischer Schutzpflichten im Hinblick auf § 153 VVG 2008 nicht hinreichend substantiiert
Unvereinbarkeit des § 1906 Abs 3 BGB (Fassung: 18.02.2013) mit Art 2 Abs 2 S 1 GG insoweit, als eine medizinische Zwangsbehandlung stationärer behandelten Betreuten, die faktisch nicht in der Lage sind, sich räumlich zu entfernen, auch bei Gefahr schwerwiegender gesundheitlicher Beeinträchtigungen ausgeschlossen ist – Auftrag an den Gesetzgeber zur unverzüglichen Regelung dieser Fallgruppe – Anwendung des § 1906 Abs 3 BGB auch auf stationär behandelte Betreute bis zu einer Neuregelung
Nichtannahmebeschluss: Anforderungen des Art 12 GG an Bestimmung der „wirtschaftliche Einheit“ iSd § 613a BGB (Betriebsübergang) – teilweise Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels hinreichender Substantiierung
Rechtsweg zu den staatlichen Gerichten auch für Geistliche und Kirchenbeamte eröffnet; Subsidiarität des staatlichen Rechtswegs; soziale Fürsorgepflicht für bisherige Bedienstete