(Patenteinspruchsbeschwerdeverfahren – Akteneinsicht in SEPA-Lastschriftmandat-Unterlagen – “Akteneinsicht in Gebührenzahlungsunterlagen” – Patentinhaber kann Einsicht in die die Zahlung der Einspruchsgebühr betreffenden Aktenteile nur insoweit verlangen, wie dies erforderlich ist, um die Rechtzeitigkeit und Vollständigkeit der Zahlung der Einspruchsgebühr beurteilen zu können – Schutzbedürftigkeit personenbezogener (Bank-)Daten – zur gesetzlichen Schrankenregelung des § 31 Abs. 3 b PatG)
Vorabentscheidungsersuchen zur Auslegung der Urheberechtsrichtlinie, der Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr und der Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums: Haftung des Anbieters eines Sharehosting-Dienstes für Urheberrechtsverletzungen – uploaded
Vorlage an den EuGH zur Auslegung der Urheberrechtslinie, der E-Commerce-Richtlinie und der Durchsetzungsrichtlinie: Haftung des Betreibers einer Internetvideoplattform für Urheberrechtsverletzungen der Nutzer – YouTube