(Gebrauchsmusterbeschwerdeverfahren – “Bekämpfen von Feldmäusen” –Vereinbarkeit von § 2 Nr. 3 GebrMG mit Art. 3 und 14 GG – zur Prüfungskompetenz der Gebrauchsmusterstelle)
Zum Schutz des Sampling durch die Kunstfreiheit sowie zur Berücksichtigung der Leistungsschutzrechte des Tonträgerherstellers – ggf überwiegt die Kunstfreiheit gegenüber den Verwertungsinteressen der Urheber, wenn deren Verwertungsrechte lediglich geringfügig beschränkt werden – sowie zur Pflicht der Fachgerichte, auf effektiven unionsrechtlichen Grundrechtsschutz hinzuwirken
Leistungsschutzrechte des ausübenden Künstlers mit ausländischer Staatsangehörigkeit: Ausschließliches Recht des Künstlers auf das öffentliche Zugänglichmachen einer audiovisuellen Festlegung seiner Darbietung; Berufung auf den Grundsatz der Inländerbehandlung; Gewährung von Schutz auf Grund der nationalen Gesetzgebung; Erfolgsort einer unerlaubten Handlung bei öffentlichem Zugänglichmachen des Schutzgegenstandes über eine Internetseite – An Evening with Marlene Dietrich