Europarecht

Drittanfechtungsklage eines Trägers der öffentlichen Wasserversorgung gegen Befreiung von Verboten einer Wasserschutzgebietsverordnung

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Medizinrecht

Erfolglose Eilanträge gegen inzidenzabhängige Beschränkung der Öffnung von Einzelhandelsgeschäften zwecks Infektionsschutzes (§ 28b Abs 1 S 1 Nr 4 IfSG idF vom 22.04.2021) – Folgenabwägung

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Medizinrecht

Erfolglose Eilanträge gegen inzidenzabhängige Beschränkung der Öffnung von Einzelhandelsgeschäften zwecks Infektionsschutzes (§ 28b Abs 1 S 1 Nr 4 IfSG idF vom 22.04.2021) – Folgenabwägung

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Medizinrecht

Vorläufiger Rechtsschutz, Corona-Pandemie, Betrieb eines Freizeitparks mit Hygienekonzept, Inzidenzunabhängige Öffnung

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Medizinrecht

Vorläufiger Rechtsschutz, Corona-Pandemie, Betrieb eines Freizeitparks mit Hygienekonzept, Inzidenzunabhängige Öffnung

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Handels- und Gesellschaftsrecht

Schadensersatzanspruch, Beschwerde, Verletzung, Anspruch, Zahlung, Mahnkosten, Mobilfunkvertrag, Inkassokosten, Rechnung, Forderung, Unternehmer, Berechnung, Verzugsschaden, Klage, vorgerichtliche Mahnkosten, Verletzung einer Nebenpflicht

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Medizinrecht

Die Antragstellerin begehrt im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung vom Verbot der Zurverfügungstellung von Übernachtungsangeboten zu touristischen Zwecken., Seit dem Inkrafttreten des § 28b IfSG am 23.4.2021 besteht neben dem absoluten landesrechtlichen Beherbergungsverbot auch ein bundesrechtliches Verbot, bei dauerhaften Sieben-Tage-Inzidenzen von mehr als 100., Ausnahmen nach Landesrecht sind nur möglich, sofern Bundesrecht nicht entgegensteht., Da bundesrechtlich keine Ausnahmegenehmigungen vorgesehen sind, kommen Ausnahmegenehmigungen von vorneherein nur bei Sieben-Tage-Inzidenzen von unter 100 infrage.

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Medizinrecht

Die Antragstellerin begehrt im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung vom Verbot der Zurverfügungstellung von Übernachtungsangeboten zu touristischen Zwecken., Seit dem Inkrafttreten des § 28b IfSG am 23.4.2021 besteht neben dem absoluten landesrechtlichen Beherbergungsverbot auch ein bundesrechtliches Verbot, bei dauerhaften Sieben-Tage-Inzidenzen von mehr als 100., Ausnahmen nach Landesrecht sind nur möglich, sofern Bundesrecht nicht entgegensteht., Da bundesrechtlich keine Ausnahmegenehmigungen vorgesehen sind, kommen Ausnahmegenehmigungen von vorneherein nur bei Sieben-Tage-Inzidenzen von unter 100 infrage.

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