(Sozialhilfe – bedarfsorientierte Grundsicherung bzw Grundsicherung bei Erwerbsminderung – behinderungsbedingter Mehrbedarf – kein Anspruch nach § 3 Abs 1 Nr 4 GSiG bzw § 30 Abs 1 Nr 2 SGB 12 aF ohne Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen G – Verfassungsmäßigkeit – abweichende Festlegung des Regelbedarfs)
Nachehelicher Unterhalt: Sekundäre Darlegungslast des Unterhaltsberechtigten hinsichtlich ehebedingter Nachteile im Rahmen der Unterhaltsherabsetzung und -befristung