Nichtannahmebeschluss: Gewährung von Akteneinsicht gem § 406e Abs 1 StPO ohne Anhörung des Beschuldigten stellt schweren Verfahrensfehler dar – zur Rechtswegerschöpfung muss jedoch nach Einstellung des Ermittlungsverfahrens bzw Abschluss des Hauptverfahrens Beschwerde gem § 304 Abs 1 StPO eingelegt werden
Nichtannahmebeschluss: Zur Abwägung zwischen dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung Minderjähriger und der Pressefreiheit im Falle der Veröffentlichung persönlicher, bereits öffentlich bekannter Daten – hier: Veröffentlichung von Verwandtschaftsverhältnis, Alter und Vornamen der Adoptivkinder eines Fernsehmoderators – keine Verletzung von Grundrechten durch fachgerichtliche Abwägung
Stattgebender Kammerbeschluss: Unzureichende Abwägung bei Anordnung einer DNA-Identitätsfeststellung (§ 81g StPO) verletzt Grundrecht des Betroffenen auf informationelle Selbstbestimmung