(Keine) Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des Medizinstudiums bei Zweifeln, ob erfolgreicher Abschluss in angemessener Zeit noch zu erreichen ist
Bei Wechsel von Bachelor- zu grundständigem Diplomstudiengang keine analoge Anwendung des § 7 Abs. 1a BAföG, sondern verfassungskonforme Erweiterung des Förderungstatbestandes nach § 7 Abs. 2 Satz 2 BAföG
Status einer Lehrbeauftragten – Begründung eines öffentlich-rechtlichen Rechtsverhältnisses eigener Art durch Verwaltungsakt – Tatbestandswirkung von Verwaltungsakten