Nichtannahmebeschluss: Zweckentfremdung der Verfassungsbeschwerde zu allgemeiner Gesetzmäßigkeitskontrolle rechtsmissbräuchlich – hier: offensichtlich unzureichend begründete Verfassungsbeschwerde, zudem keinerlei Verletzung in eigenen Rechten – Auferlegung einer Missbrauchsgebühr iHv 1000 Euro