Stattgebender Kammerbeschluss: Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und Anordnung eines molekulargenetischen Gutachtens („genetischer Fingerabdruck“) gem § 81g StPO – Erhöhte Begründungsanforderungen bei gegenläufiger Sozial- und Kriminalprognose nicht erfüllt
Restitution eines Hausgrundstücks: Anspruch des Restitutionsgläubigers gegen den Verfügungsberechtigten auf Verzinsung nicht separierten Verkaufserlöses
Nichtannahmebeschluss: Verzögerung einer Vollzugsplanfortschreibung trotz gerichtlicher Anordnung – hier: Beschleunigungsgebot noch nicht verletzt – zudem keine Fortschreibung im Wege der einstweiligen Anordnung, sondern mittels Vollstreckungsmaßnahmen gem § 172 VwGO