Bestimmung des zuständigen Gerichts; Normenkontrollantrag gegen den Geschäftsverteilungsplan eines Gerichts; Rechtsmissbrauch; Sachentscheidung durch an der Beschlussfassung über den Geschäftsverteilungsplan beteiligten Richter
(Patentnichtigkeitsklageverfahren – „Streitwert für die Berechnung der Anwaltsgebühren bei verbundenen Nichtigkeitsklagen“ – keine Streitwertfestsetzung auf einen Bruchteil des Streitwerts zum Ausgleich des höheren Kostenrisikos des Nichtigkeitsbeklagten – Nichtigkeitsbeklagter ist durch die Möglichkeit der Streitwertherabsetzung gemäß § 144 PatG nicht unzumutbar und verfassungsrechtlich unzulässig an der Rechtsverfolgung gehindert)