(Keine Vorabentscheidung über Zuständigkeit eines einzelnen FG-Senats nach § 155 FGO i.V.m. § 17a Abs. 3 Satz 2 GVG bzw. § 17 Abs. 4 Satz 5 GVG analog – Anfechtbarkeit eines ohne Rechtsgrundlage ergangenen Beschlusses des FG)
Verfahrenshindernis in einem Strafverfahren gegen einen durch die Republik Südafrika nach Deutschland ausgelieferten Straftäter: Wegfall des wegen Spezialitätsbindung bestehenden Verfahrenshindernisses bei Aus- und Wiedereinreise in die Bundesrepublik Deutschland
Revision im Strafverfahren wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung: Wiedereinsetzung wegen Protokollierung unzulässiger Verfahrensrügen durch den Rechtspfleger der Rechtsantragsstelle