Markenbeschwerdeverfahren – „NETBOX/webbox“ – Kostenentscheidung – zum Grundsatz der Kostentragung und der Auferlegung zu Lasten einer Partei – geringe Aussicht auf Erfolg der Beschwerde – Spielraum zur argumentativen Verbesserung der Rechtsposition – Rücknahme der Beschwerde zwölf Tage vor mündlicher Verhandlung – kein sorgfaltswidriges Verhalten
Markenbeschwerdeverfahren – „Gegenstandswert im Widerspruchs- bzw. Widerspruchsbeschwerdeverfahren“ – zur Festsetzung des Gegenstandswertes – Maßgeblichkeit des wirtschaftlichen Interesses des Inhabers der angegriffenen Marke – zum (Regel-)Gegenstandswert bei unbenutzten prioritätsjüngeren Marken – zur Bemessungsvorschrift des § 23 Abs. 3 S 2 RVG