Verleihungsvoraussetzungen für die Bezeichnung Fachanwalt für Insolvenzrecht: Berücksichtigungsfähigkeit von praktischen Tätigkeiten als Insolvenzverwalter und theoretischen Kenntnissen durch Veröffentlichungen in Fachzeitschriften; Notwendigkeit eines Fachgespräches
Zuordnung eines Mietverhältnisses zwischen „nahe stehenden Personen“ zum steuerlich relevanten oder zum privaten Bereich – Einzelfallbezogene Beurteilung eines Näheverhältnisses