Künstlersozialversicherung – Entwurf von Modeartikeln sowie von Gebrauchs- und Industrieprodukten – überwiegende Verwertung durch Vergabe von Lizenzen – künstlerische Tätigkeit – Einstufung als Künstler bei grundsätzlich handwerklicher Tätigkeit
Nichtannahmebeschluss: Mangels Vorliegen der Annahmevoraussetzungen des § 93a Abs 2 BVerfGG erfolglose Verfassungsbeschwerde – zu den Voraussetzungen der Zulassung als vertretungsberechtigter Beistand nach § 22 Abs 1 S 4 BVerfGG