Patenteinspruchsverfahren – Einspruchsbegründung vor Ablauf der Einspruchsfrist per Telefax übermittelt – Verbleib des Faxeingangs im DPMA nicht mehr feststellbar – Sendevorgang nach Zeitpunkt und Umfang mit Originalunterlagen nachgewiesen – keine Störungs- oder Fehlermeldung – Zulässigkeit des Einspruchs
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG wegen überlanger Verfahrensdauer eines Zivilprozesses – hier: Ausstehen einer erstinstanzlichen Entscheidung nach über 15 Jahren – unzureichende Überwachung der Erstellung von Sachverständigengutachten, Bewilligung bzw Duldung von Fristüberschreitungen