(Ordentliche Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses durch den Vermieter nach der Generalklausel des § 573 Abs. 1 Satz 1 BGB zwecks Durchführung eines sozialen Wohngruppenprojekts durch einen Dritten)
Risikolebensversicherung mit Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Arglistige Täuschung durch den Versicherungsnehmer und Erfüllung von Anzeigepflichten durch Beantwortung von Gesundheitsfragen in einer „Erklärung vor dem Arzt“ vor einer zusätzlichen ärztlichen Untersuchung
Berufungsverfahren: Zurückweisung der Berufung wegen Unzulässigkeit der Klage trotz ausreichender Konkretisierung des ursprünglich unbestimmten Klageantrags auf einen Hinweis des Berufungsgerichts
Kaufvertrag über ein gebrauchtes Kraftfahrzeug: Umfang des vereinbarten Haftungsausschlusses; Eintragung des Kraftfahrzeugs im Schengener Informationssystem als Rechtsmangel; Aufklärungspflicht des Verkäufers