Nichtzulassungsbeschwerde – Verfahrensmangel – Fehlen von Entscheidungsgründen – zulässige Bezugnahme auf die Gründe des angefochtenen Urteils – Änderung der prozessualen Beurteilungssituation – neue rechtserhebliche Tatsachen – keine geänderte Prozesslage durch späteren Arztbrief bei Anfechtungsklage
Nichtzulassungsbeschwerde – Verfahrensmangel – Fehlen von Entscheidungsgründen – zulässige Bezugnahme auf die Gründe des angefochtenen Urteils – Änderung der prozessualen Beurteilungssituation – neue rechtserhebliche Tatsachen – keine geänderte Prozesslage durch späteren Arztbrief bei Anfechtungsklage
(Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 4.5.2021 VIII R 14/20 – Besteuerung von Anteilszuteilungen durch eine EU-Kapitalgesellschaft – steuerneutrale Kapitalmaßnahmen i.S. des § 20 Abs. 4a EStG – Nachweis der Einlagenrückgewähr im Steuerfestsetzungsverfahren des Anteilseigners)