(Nichtzulassungsbeschwerde – grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache – Schwerbehindertenrecht – GdB-Feststellung – Änderungen der Versorgungsmedizinischen Grundsätze als wesentliche Änderung iS des § 48 Abs 1 S 1 SGB 10 – Verbesserung in der medizinischen Behandlungsfähigkeit – Absenkung der GdB-Werte für Hüft- und Kniegelenkendoprothesen – GdB-Herabsetzung – Darlegungsanforderungen)
(Teilwertabschreibung auf den Beteiligungsansatz nach § 8b Abs. 3 Satz 3 KStG und Gegenkorrektur gemäß § 1 Abs. 1 AStG bei unbesicherten Konzerndarlehen)
(Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 14.08.2019 I R 14/18 – Einkünftekorrektur nach § 1 Abs. 1 AStG bei gewinnmindernder Ausbuchung eines unbesicherten Konzerndarlehens)
(Nichtzulassungsbeschwerde – grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache – Elterngeldrecht – Beginn der selbstständigen Erwerbstätigkeit kurz vor Geburt des Kindes – keine Einkünfte im letzten steuerlichen Veranlagungszeitraum – persönliche Härte – teleologische Reduktion von § 2b Abs 2 S 1 BEEG – verfassungskonforme Auslegung – weiter Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers – Darlegungsanforderungen)
Nichtzulassungsbeschwerde – grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache – soziales Entschädigungsrecht – häusliche Gewalt – Gewaltopferentschädigung – Versagung wegen Unbilligkeit – Verbleiben in gewaltbelasteter Beziehung – Kenntnis von Alkoholabhängigkeit und eifersuchtsbedingten Gewaltausbrüchen des Partners – Darlegungsanforderungen für erneuten Klärungsbedarf