Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 104 Abs 1 S 1 GG sowie von Art 3 Abs 1 GG (Willkürverbot) – erhebliche Erhöhung der Sicherheitsleistung ohne Vorliegen neu hervorgetretener Umstände sowie unter Missachtung der wirtschaftlichen Situation des Angeklagten
Zwangsversteigerungsverfahren: Antrag auf Erbringung einer Sicherheit bei symbolischen Grundstückswert von einem Euro; Zurückweisung des Gebots bei Rechtsmissbrauch