Ablehnung des Erlasses einer eA: Parteienprivileg und Anspruch auf Rückübertragung einer zur Besicherung einer Abschlagszahlung im Rahmen der staatlichen Parteienfinanzierung abgetretenen Grundschuld (§ 20 Abs 1 S 4 PartG) – kein schwerer Nachteil dargelegt – kein Zusammenhang mit Verteidigungsmöglichkeiten im Parteiverbotsverfahren