Geschmacksmusterbeschwerdeverfahren – „Darstellung einer Moschee auf einem weißen Hintergrund, eingebettet in einem roten Kreis, der von einem roten Strich diagonal durchkreuzt wird“ – Berücksichtigung des Grundsrechts auf Religionsfreiheit – religiöse Anstößigkeit – Verstoß gegen die guten Sitten