Markenbeschwerdeverfahren – „stilisierter Stromsteckdosenstecker (Bildmarke)/stilisierter Stromsteckdosenstecker (IR-Bildmarke)“ – zur Zulässigkeit des Widerspruchs aus einer IR-Marke mit der Benennung der EU – das registerrechtliche Widerspruchsverfahren lässt keinen Raum für eine Klärung des Bestands der Widerspruchsmarke – zur Zuständigkeit des DPMA – zur Warenähnlichkeit – Kennzeichnungskraft – teilweise bildliche Verwechslungsgefahr
Markenbeschwerdeverfahren – „MOVE“ – wesentlicher Verfahrensmangel – nicht ausreichende Begründung des Zurückweisungsbeschlusses, der auf den vorausgegangenen Beanstandungsbescheids Bezug nimmt – Kostenentscheidung – Rückzahlung der Beschwerdegebühr