(Änderung nach § 32a Abs. 2 KStG nur bei Vorliegen einer verdeckten Einlage – Keine Bindung des BFH an die vom FG vorgenommene Einstufung eines Vorgangs als verdeckte Einlage)
Patentnichtigkeitssache: Rechtsschutzbedürfnis für Patentnichtigkeitsklage nach Ablauf der Schutzfrist; Naheliegen des Gegenstands des Patentanspruchs durch den Stand der Technik