Nichtannahmebeschluss: Zu den Anforderungen des Art 103 Abs 1 GG an die Gewährung rechtlichen Gehörs im Zivilprozess – Anhörungsrüge zur Rechtswegerschöpfung gem § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG nicht geboten, wenn Gehörsverletzung bereits im fachgerichtlichen Rechtsmittelverfahren gerügt und mit der Verfassungsbeschwerde kein neuer Gehörsverstoß geltend gemacht wird
Betreuungssache: Voraussetzung der unmittelbaren Bindungswirkung einer Patientenverfügung; Vorliegen einer konkreten Behandlungsentscheidung des Betroffenen; Auslegung der in der Verfügung enthaltenen Erklärungen