Kindergeld: Anspruch auf Kindergeld für ein volljähriges, psychisch erkranktes Kind – Keine Bindungswirkung des Revisionsgerichts bei fehlender tragfähiger Tatsachengrundlage
Die Voraussetzungen für die Berücksichtigung eines Kindes beim Kindergeldes wegen Behinderung liegen vor, wenn aufgrund der schulischen und beruflichen Entwicklung des Kindes auszuschließen ist, dass andere Ursachen und nicht die Behinderung ursächlich für seine Probleme auf dem Arbeitsmarkt waren