Amtshaftung des Jugendhilfeträgers: Unterbliebene Bereitstellung eines Betreuungsplatzes für ein anspruchsberechtigtes Kind; Eltern als geschützte Dritte; Verdienstausfallschaden der Eltern
Keine nachträgliche Einbeziehung von Abkömmlingen, die seit der Aussiedlung des Spätaussiedlers nicht ununterbrochen im Aussiedlungsgebiet verblieben sind