Unrichtigkeitsnachweis bei Erbfolge und Zweifeln an der Personenidentität zwischen dem im Grundbuch eingetragenen Rechtsinhaber und dem im Erbschein ausgewiesenen Erblasser
Gehörsverletzung: Wahrunterstellung nur eines unwesentlichen Teils des Parteivortrags und Nichterhebung des angebotenen Beweises für den entscheidungserheblichen Vortrag