(Ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des § 8a Abs. 2 Alternative 3 KStG 2002 n.F. – AdV von Steuerbescheiden wegen verfassungsrechtlicher Bedenken – Interessenabwägung – Begriff der wesentlichen Nachteile i.S. des § 69 Abs. 2 Satz 8 FGO)
(Zuständigkeit für Änderungen von Kirchensteuerfestsetzungen in Nordrhein-Westfalen – Einwendungen gegen die Berechnung der für die Kirchensteuer maßgeblichen “fiktiven” Einkommensteuer nach § 51a Abs. 2 EStG)