(Ermittlung des Gewinns gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b EStG eines Betriebs gewerblicher Art bei Beteiligung der Trägerkörperschaft an einer Mitunternehmerschaft)
(Umfang der dem FG gemäß § 71 Abs. 2 FGO zu übersendenden Akten; kein Antrag gemäß § 86 Abs. 3 FGO, wenn FA die Übersendung der Akten nicht abgelehnt hat; Beschwerde gegen die Ablehnung der Anforderung weiterer Aktenteile unzulässig; Kostenentscheidung)