Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung des väterlichen Elternrechts (Art 6 Abs 2 GG) durch Übertragung des alleinigen Sorgerechts auf die Mutter bei mangelnder Konsensfähigkeit der getrennt lebenden Eltern sowie Konformität der Sorgerechtsregelung mit dem Willen der betroffenen, 15 bzw 17 Jahren alten Jugendlichen
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Unzureichende Berücksichtigung des Kindeswohls bei Übertragung des bislang gemeinsam ausgeübten Sorgerechts auf den Vater verletzt Elternrecht der Mutter (Art 6 Abs 2 S 1 GG) – hier: Uneinigkeit der Eltern über Umgang mit geschlechtsdysphorischem Verhalten und geäußertem Willen des Kindes – Gegenstandswertfestsetzung