Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Vorläufige Entziehung der elterlichen Sorge ohne hinreichende Darlegung einer Kindeswohlgefährdung (§ 1666 BGB) verletzt Art 6 Abs 2 S 1 GG – zudem unzureichende Verhältnismäßigkeitsprüfung
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 6 Abs 2 S 1 GG durch Entziehung des Sorgerechts trotz fehlender Eignung dieser Maßnahme dazu, die Gefährdung des Kindeswohls zu beenden – bei fehlender Möglichkeit zur Abwendung einer Kindeswohlgefährdung auch keine Sorgerechtsentziehung “auf Vorrat” – Gegenstandswertfestsetzung
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Rechtsschutzgleichheit durch PKH-Versagung und Entscheidung einer ungeklärten, schwierigen Rechtsfrage im PKH-Verfahren – Zur Verfassungsmäßigkeit der Anknüpfung in § 5 Abs 6 S 1 WoGG an das Sorgerecht getrennt lebender Eltern