Markenbeschwerdeverfahren – „über 40 Jahre ZELLER Kamintechnik (Wort-Bild-Marke)/ZELLER Schornsteintechnik (Wort-Bild-Marke)“ – Antrag auf Wiedereinsetzung in die Frist zur Zahlung der Beschwerdegebühr – Erteilung eines SEPA-Basislastschriftmandats per Telefax – zur Frist zur Einreichung des Originals – zum Zahlungstag – zur Zugänglichkeit von Informationsquellen bezüglich der Regelungen eines per Telefax erteilten DPMA-SEPA-Basislastschriftverfahrens – keine Wiedereinsetzung – Rückzahlung der Beschwerdegebühr
Nichtzulassungsbeschwerde – fehlende ausreichende Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung – Versäumung der Widerspruchsfrist – Bekanntgabe des schriftlichen Verwaltungsaktes – Zugangsfiktion – Zugang am Samstag – keine Verschiebung auf nächstfolgenden Werktag