Markenbeschwerdeverfahren – „EAST TOWN DRAGONS Schwerin (Wort-Bild-Marke)/EAST TOWN DRAGONS Schwerin“ – zur Unzulässigkeit des Widerrufs – erforderliche Angaben zur Identifizierung des Widersprechenden und des Widerspruchszeichens fehlen – Unklarheit, auf welche Kennzeichenart sich der Widerspruchs stützt – Benutzungskennzeichen oder geschäftliche Bezeichnung – zur Kostenauferlegung
Markenbeschwerdeverfahren – „Thor Steinar“ – keine Wiedereinsetzung in die Frist zur Einzahlung der vollständigen Beschwerdegebühr aufgrund schuldhafter Versäumung der Frist
Keine Wiedereinsetzung bei Störung im Telefaxgerät und fehlender Absicherung entsprechender Risiken, wenn die Beschwerdebegründungsfrist „bis zur letzten Minute“ ausgeschöpft werden soll