Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 GG) durch überlange Dauer eines erstinstanzlichen sozialgerichtlichen Verfahrens bzgl Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts – hier: erstinstanzliche Verfahrensdauer von über vier Jahren, keine Förderung des Verfahren seit nahezu drei Jahren – Mangels Rechtsgrundlage jedoch keine Zuerkennung einer Ausgleichszahlung im Verfassungsbeschwerdeverfahren
Soziale Pflegeversicherung – Pflegeheim – gesonderte Berechnung der betriebsnotwendigen Investitionsaufwendungen – Erbbauzinsen für betriebsnotwendige Grundstücke – sozialgerichtliches Verfahren – kombinierte Anfechtungs- und Verpflichtungsklage – statthafte Klageart – keine von Amts wegen zu berücksichtigende notwendige Beiladung von Heimbewohnern und Sozialhilfeträger – Verfassungsmäßigkeit der Umlagefähigkeit von Erbbauzinsen