Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Zum Schutz der Tätigkeit eines Rechtsbeistandes durch die Berufsausübungsfreiheit nach Inkrafttreten des RDG – hier: Grundrechtsverletzung durch unzureichende Berücksichtigung einer weiterhin wirkenden Vollerlaubnis nach dem RBerG – zudem unzureichende Differenzierung zwischen gerichtlicher Vertretung im Allgemeinen und Auftreten in der mündlichen Verhandlung – teilweise Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde wegen Subsidiarität sowie unzureichender Substantiierung
(Gesetzliche Unfallversicherung – Entschädigung wegen einer Berufskrankheit gem BKV Anl 1 Nr 4111 – Stichtagsregelung – Inkrafttreten – maßgeblicher Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalls – keine Rückwirkung gem § 6 Abs 3 S 2 BKV hinsichtlich der Rechtsfolge “Versicherungsfall” – Umfang der Zahlungsansprüche gem § 6 Abs 6 S 2 BKV – Erkrankungsfall vor dem 1.1.1993 – Verletztenrente – rückwirkende Leistungserbringung ab dem 1.1.2005)
Grundsicherung für Arbeitsuchende – Einkommensberücksichtigung – Absetzung von Privatversicherungsbeiträgen – Angemessenheit einer privaten Unfallversicherung für Kinder und Jugendliche – Gruppenversicherung mit eigenem Beitrag des minderjährigen Kindes in der Bedarfsgemeinschaft – sozialgerichtliches Verfahren – Streitgegenstand und zulässige Klagearten bei teils vorläufig und teils endgültigen Leistungsbewilligungen
Arbeitslosengeld – Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe – verhaltensbedingte Kündigung – Rechtmäßigkeitsprüfung – keine Bindungswirkung arbeitsgerichtlicher Entscheidungen oder Vergleiche für die Sozialgerichte
(Sozialhilfe – Rückerstattung zu Unrecht erstatteter Sozialhilfeleistungen für aus dem Ausland übergetretene Hilfebedürftige – Kostenerstattungspflicht gem § 108 BSHG – Übergangsregelung des § 147 BSHG bzw § 115 SGB 12 – Eintritt des Erstattungsfalls vor dem 1.1.1994)