(Gesetzliche Unfallversicherung – Übergangsrecht – Versicherungsfall vor dem 1.1.1997 – Beginn einer Verletztenrente – erstmals festzusetzende Leistungen iS des § 214 Abs 3 S 1 SGB 7 – Auslegung – maßgeblicher Zeitpunkt – Pflicht zum Verwaltungshandeln wegen Vorliegens der Voraussetzungen des Leistungsanspruchs – Abgrenzung zur tatsächlichen Feststellung der Leistungen durch Abgabe einer Verwaltungserklärung – Gesetzesmaterialien – Pflichtleistungen – Ermessensleistungen)
Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung des Gebots der Rechtswahrnehmungsgleichheit durch Versagung von Beratungshilfe wegen ausreichender Selbsthilfemöglichkeiten
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 19 Abs 4 S 1 GG durch überlange Verfahrensdauer in sozialgerichtlichem Statusverfahren – hier: Bestehen eines Versicherungsverhältnisses in der gesetzlichen Krankenversicherung – Verfahrensdauer von fast vier Jahren – Fortbestehen des Rechtsschutzinteresses auch nach Erledigung durch Sachentscheidung des Fachgerichts wegen Wiederholungsgefahr
(Sozialgeld bzw Arbeitslosengeld II – Aufwendung für Schulbücher für das Schuljahr 2005/2006 – kein unabweisbarer, laufender, besonderer Bedarf – kein atypischer Bedarf nach Sozialhilferecht – keine rückwirkende Anwendung von § 24a SGB 2)