Ablehnung des Erlasses einer eA: Unzulässigkeit des eA-Antrags bei mangelnder Darlegung eines schweren Nachteils iSd § 32 Abs 1 BVerfGG – zudem offensichtliche Unzulässigkeit der noch zu erhebenden Verfassungsbeschwerde wegen Versäumung der Monatsfrist des § 93 Abs 1 S 1 BVerfGG sowie wegen bislang unzureichender Substantiierung eines Verfassungsverstoßes
Verpflichtung des Sozialgerichts zur Aufhebung des Ordnungsmittels bei nachträglicher genügender Entschuldigung nach § 381 Abs. 1 Satz 3 ZPO trotz Abschaffung der Abhilfeentscheidung bei Beschwerde