(Grundsicherung für Arbeitsuchende – Leistungsausschluss für Ausländer bei Aufenthalt zur Arbeitsuche – Sozialhilfe – Hilfe zum Lebensunterhalt – Leistungsausschluss für dem Grunde nach Leistungsberechtigte nach dem SGB 2 – Leistungsausschluss gem § 23 Abs 3 S 1 Alt 2 SGB 12 – Leistungsgewährung nach § 23 Abs 1 S 3 SGB 12 – Ermessensreduzierung auf Null – verfassungskonforme Auslegung)
Regelbedarf der Versorgung mit Lebensmitteln und der Unterkunftskosten in Bezug auf die Bewilligung von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende
Nichtannahme einer Urteilsverfassungsbeschwerde in einer sozialrechtlichen Sache mangels eines besonders schweren Nachteils iSd § 93a Abs 2 BVerfGG – Absehen von der Bestellung eines besonderen Vertreters (§ 72 Abs 1 SGG) kann Rechtsschutzgarantie des Art 19 Abs 4 GG sowie Gehörsanspruch gem Art 103 Abs 1 GG verletzen