(Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren – Erstattungsanspruch des nachrangig verpflichteten gegen den vorrangig verpflichteten Sozialhilfeträger – Umfang der Kostenerstattung – Anwendbarkeit des § 110 Abs 2 SGB 12)
Sozialhilfe – Eingliederungshilfe – Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung – Integrationshelfer zur Teilnahme an der Offenen Ganztagsschule – Abgrenzung zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft