(Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren – Grundsicherungsleistungen – Einbeziehung von Bescheiden nach § 86 SGG – analoge Anwendung bei verbundenen Verwaltungsakten – Widerspruch gegen den Aufhebungsverwaltungsakt – Einbeziehung des Erstattungsverwaltungsakts – keine Einbeziehung des Aufrechnungsverwaltungsakts nach § 26 Abs 2 SGB 12 – sozialgerichtliches Verfahren – Sprungrevision – Zulassungsbeschluss ohne ehrenamtliche Richter – Bindung des Revisionsgerichts – Zustimmung des Gegners – Auslegung einer Erklärung zur Revisionszulassung)
Nichtannahmebeschluss: Mangels grundsätzlicher verfassungsrechtlicher Bedeutung erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen sozialgerichtliche Entscheidung, durch die einer materiell nicht freizügigkeitsberechtigten Unionsbürgerin Leistungen nach § 23 Abs 1 S 3 SGB 12 zu gewähren sind – zur Anwendung einer bereits außer Kraft getretenen Gesetzesfassung und der hierzu entwickelten Rechtsprechung in Fällen, in denen sich ein Anspruch mangels abweichender Regelung nach der „alten“ Gesetzesfassung richtet