Unbegründete Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung – Zur Annahme einer Abweichung des Sozialgerichts von der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtlichts, muss das Sozialgericht auch einen abweichenden Rechtssatz aufgestellt haben
Soll Beweis erhoben werden durch Einholung eines Sachverständigengutachtens, trifft den Kläger die Obliegenheit, zum Zweck der Begutachtung beim Sachverständigen zu erscheinen