Nichtannahmebeschluss: Gebot der Rechtswegerschöpfung gilt auch für Verfassungsbeschwerden gegen einen Überprüfungsbescheid gem § 44 SGB X (juris: SGB 10) – zudem unzureichende Substantiierung mangels Auseinandersetzung mit Leitentscheidung des BSG zum Zusatzversorgungssystem der freischaffenden bildenden Künstler in der ehemaligen DDR
Nichtannahmebeschluss: Auch bei Verwendung einer im Internet bereitgestellten “Vorlage” für eine Rechtssatzverfassungsbeschwerde muss individuelle Beschwerdebefugnis (unmittelbare und gegenwärtige Selbstbetroffenheit) dargelegt werden – zudem Subsidiarität gegenüber fachgerichtlichem Rechtsschutz – hier: “formularmäßige” Rechtssatzverfassungsbeschwerde gegen das SGB II-Rechtsvereinfachungsgesetz